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VGH Bayern, 26.10.2007 - 24 C 07.2530 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10)
- OVG Niedersachsen, 05.05.2009 - 4 PA 70/09
Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Beendigung eines Verfahrens vor der …
Darüber hinaus hat der Kläger die gemäß § 166 VwGO i.V.m. § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO erforderliche und - bezogen auf den maßgeblichen Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 26.10.2007 - 24 C 07.2530 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 16.6.1992 - 18 E 275/91.A -, NVwZ-RR 1993, 168) - aktualisierte Erklärung und die Belege zum Nachweis seiner Bedürftigkeit in persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht entgegen der Aufforderung des Verwaltungsgerichts vom 15. Dezember 2008 nicht bis zur mündlichen Verhandlung und damit nicht vor dem Vergleichsschluss beigebracht, so dass sein Prozesskostenhilfegesuch im Zeitpunkt des Wegfalls der Rechtshängigkeit nicht entscheidungsreif gewesen ist. - VGH Bayern, 05.02.2018 - 12 C 17.2563
Prozesskostenhilfe für Klage auf Übernahme der Kosten eines Fernschulbesuchs
Der Senat macht von dem ihm eingeräumten Ermessen Gebrauch, die erneute Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch dem Verwaltungsgericht zu übertragen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 17.3.2015 - OVG 6 M 21/15 -, NVwZ-RR 2015, 599 [600]; BayVGH, B.v. 26.10.2007 - 24 C 07.2530 - juris, Rn. 7). - VGH Bayern, 22.02.2008 - 19 C 07.2884
Verpflichtungserklärung hinsichtlich der Kosten des Lebensunterhalts eines …
Die Auffassung des Verwaltungsgerichts - hinsichtlich der im Hinblick auf den Prozesskostenhilfeantrag für beide Verfahren im selben Schriftsatz die Gewährung rechtlichen Gehörs angezeigt gewesen wäre - überspannt die Anforderungen (zur Bedeutung des verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgebots in diesem Zusammenhang vgl. BVerfG v. 14.10.2003 NVwZ 2004, 334 sowie BayVGH vom 26.10.2007 Az. 24 C 07.2530 mit Hinweis auf BGH vom 15.5.1990 MDR 1991, 50 und OLG Bamberg vom 12.04.2000 FamRZ 2001, 628).
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2015 - 6 M 21.15
Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Statthaftigkeit; Ablehnung wegen fehlender …
Dies erscheint sachgerecht, weil sich das Verwaltungsgericht bislang weder abschließend mit der Bedürftigkeit der Klägerin noch mit den Erfolgsaussichten ihrer Rechtsverfolgung befasst hat und der Klägerin auf diese Weise die Möglichkeit einer erstinstanzlichen Entscheidung, die im Falle der Bewilligung von Prozesskostenhilfe unanfechtbar wäre, erhalten bleibt (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 21. Januar 2010, - 5 M 27.09 -, Rn. 6 bei juris; VGH München, Beschluss vom 26. Oktober 2007 - 24 C 07.2530 -, Rn. 7 bei juris; VGH Mannheim…, Beschluss vom 14. Juli 2003 - 7 S 536/03 -, NVwZ-RR 2004, S. 230, Rn. 5 bei juris). - VGH Hessen, 03.04.2017 - 7 D 696/17
Zurückverweisung eines PKH-Antrags an das Verwaltungsgericht
Allerdings liegen hier die Voraussetzungen des § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 572 Abs. 3 ZPO vor, so dass der Senat von dem ihm in dieser Vorschrift eingeräumten Ermessen pflichtgemäß Gebrauch macht und das Verwaltungsgericht Darmstadt mit einer Prüfung des Prozesskostenhilfegesuchs in der Sache beauftragt (wie hier in vergleichbaren Konstellationen: OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 17. März 2015 - OVG 6 M 21.15 -, juris, Rdnr. 12; Bay. VGH, Beschluss vom 26. Oktober 2007 - 24 C 07.2530 -, juris, Rdnr. 7). - OVG Berlin-Brandenburg, 09.03.2011 - 10 M 7.11
Fürsorge-, Hinweis-und Aufforderungspflichten des Gerichts in …
Dies erscheint sachgerecht, weil sich das Verwaltungsgericht bislang weder abschließend mit der Bedürftigkeit des Beigeladenen noch mit den Erfolgsaussichten seiner Rechtsverfolgung befasst hat und dem Beigeladenen auf diese Weise die Möglichkeit einer erstinstanzlichen Entscheidung, die im Falle der Bewilligung von Prozesskostenhilfe unanfechtbar wäre, erhalten bleibt (…vgl. Bader in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/ von Albedyll, VwGO, 5. Aufl. 2011, § 166 Rn. 57; zur Zurückverweisung in vergleichbaren Fallkonstellationen OVG Bln-Bbg…, Beschluss vom 21. Januar 2010, a.a.O., Rn. 6; BayVGH, Beschluss vom 26. Oktober 2007 - 24 C 07.2530 -, juris Rn. 7; VGH BW…, Beschluss vom 14. Juli 2003 - 7 S 536/03 -, NVwZ-RR 2004, 230, juris Rn. 5; wegen Mängeln im Abhilfeverfahren auch OVG LSA…, Beschluss vom 20. Oktober 2008 - 2 O 196/08 -, NVwZ-RR 2009, 271, juris Rn. 4;… OVG Saarl., a.a.O., Rn. 12 ff.;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 69. Aufl. 2011, § 127 Rn. 83 und § 572 Rn. 10;… Heßler, a.a.O., § 572 Rn. 7, 16). - OVG Berlin-Brandenburg, 25.07.2013 - 2 M 5.13
Versagung von Prozesskostenhilfe; Beschwerde; fehlende Glaubhaftmachung der …
OVG, Beschluss vom 28. September 2007 - 1 D 399.07 -, juris Rn. 11; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 20. Oktober 2008 - 2 O 196.08 -, juris Rn. 4; Bayer. VGH, Beschluss vom 26. Oktober 2007 - 24 C 07.2530 -, juris Rn. 7; Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl. 2012, § 150 Rn. 2; Bader in: Bader/Funke-Kaiser/von Albedyll, VwGO, 5. Aufl. 2011 Rn. 57). - VGH Bayern, 27.06.2008 - 4 C 08.1468
Prozesskostenhilfe; Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen …
Da eine Sachentscheidung des Verwaltungsgerichts nicht vorliegt und auch kein Antrag auf Zurückverweisung nach § 130 Abs. 2 VwGO gestellt ist, macht der Senat von dem ihm nach § 173 VwGO i.V.m. § 572 Abs. 3 ZPO eingeräumten Ermessen Gebrauch, das Verwaltungsgericht mit der erneuten Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch zu beauftragen (ebenso BayVGH vom 26.10.2007 - 24 C 07.2530 [juris] Tz. 7 ;… OVG Saarl vom 28.9.2007, a.a.O., Tz. 14;… für analoge Anwendung des § 130 Abs. 2 Nr. 2 VwGO VGH BW vom 23.1.2008, a.a.O., Tz. 1). - VGH Bayern, 17.08.2010 - 10 C 09.3111
Prozesskostenhilfe; Klage auf Löschung von Eintragungen in der polizeilichen …
Diesen Beschluss hat der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 26. Oktober 2007 (Az. 24 C 07.2530) aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen. - VGH Bayern, 07.07.2010 - 15 C 10.434
Prozesskostenhilfebeschwerde; Zurückverweisung
Allerdings kann das Verwaltungsgericht Augsburg nach § 173 VwGO i.V.m. § 572 Abs. 3 ZPO mit erneuter Prüfung des Prozesskostenhilfegesuchs beauftragt werden, denn die Voraussetzungen dieser Bestimmung liegen vor (vgl. auch BayVGH vom 26.10.2007 Az. 24 C 07.2530).